Vereinbarung zur Datenverarbeitung
Eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) ist ein Vertrag zwischen einem Datenverantwortlichen (z. B. einem Unternehmen) und einem Datenverarbeiter (z. B. einem Drittanbieter). Ihr Zweck besteht darin, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Geschäftszwecken zu regeln. Eine DPA kann auch als DSGVO-Datenverarbeitungsvereinbarung bezeichnet werden.
Die Datenverarbeitung umfasst jeden Vorgang, bei dem Daten gesammelt, übersetzt, übermittelt und/oder klassifiziert werden, um aussagekräftige Informationen zu erhalten. Unternehmen beauftragen häufig Dritte mit der Verarbeitung und Analyse der personenbezogenen Daten ihrer Kunden, wofür in der Regel eine Datenschutzvereinbarung erforderlich ist.